
Bewaffnete Konflikte zählen zu den verheerendsten Bedrohungen für Frieden, Sicherheit und Menschenleben. Seit der Mensch in sozialen Hierarchien lebt, kommt es zu gewaltsamen Konflikten. Auch gegenwärtig kollidieren Interessen von Völkern und Staaten, zur Lösung des Konflikts wird zu den Waffen gegriffen. Die Gründerstaaten der Vereinten Nationen erkannten nach dem 2. Weltkrieg, dass dies ungeeignet ist, einen Konflikt final zu befrieden und die Zivilbevölkerung am Ende der größte Verlierer ist. Die Vereinten Nationen wurden 1945 mit dem Ziel gegründet, Frieden zu schließen, zu sichern und zu erhalten. Insbesondere die Einrichtung des Sicherheitsrates sollte eine Einrichtung schaffen, die sich der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verschreibt.
Der Weg zum Frieden ist ein langwieriger Prozess. Wie lange es dauert, hängt zunächst vom Verständnis des Friedensbegriffs ab. Die Vereinten Nationen verstehen Frieden nicht allein als Abwesenheit von Krieg, zusätzlich ist eine politische und soziale Sicherheit erforderlich. Durch die Einrichtung des Völkerstrafrechts und internationaler Gerichtshöfe wurde der Versuch der Herstellung von Gerechtigkeit durch Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechen ein weiterer Teil des Friedensbegriffs.
Wege zum Frieden
Ein Konflikt kann auf verschiedenen Wegen beendet werden.
Die herkömmliche Variante ist die militärische Beendigung. Eine Partei kann besiegt werden oder kapitulieren, es kann aufgrund einer Patt-Situation, dem Erschöpfen militärischer Ressourcen oder dem Eingreifen Dritter zum Ende kommen.
Alternativ kann bewaffneten Konflikte diplomatisch ein Ende bereitet werden. Das Aushandeln eines Waffenstillstandes ermöglicht Verhandlungen und kann durch ein Friedensabkommen zu einem dauerhaften Friedenszustand werden. Die Beilegung der Streitigkeit durch Verhandlungen, Vermittlungen oder andere friedliche Mittel sieht die UN-Charta in Art. 33 Abs. 1 vor. Nach dem modernen Verständnis genügt allein der Waffenstillstand ohne politische und gesellschaftliche Stabilität noch nicht, um von Frieden zu sprechen.
Rolle des UN-Sicherheitsrates
Um im Detail auszuarbeiten, wie der Frieden aussehen soll, bedarf es eines unparteilichen Vermittlers. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle Seiten angehört werden und dass in den Punkten, in denen Uneinigkeit herrscht, am Ende ein Kompromiss gefunden und man sich einig wird. Diese Rolle übernimmt der UN-Sicherheitsrat.
Gemäß Art. 33 Abs. 2 der UN-Charta kann der Sicherheitsrat die Parteien einer Streitigkeit, die den Weltfrieden gefährden könnte, zur Streitbeilegung auffordern. Wenn die Parteien nicht selbst in der Lage sind, die Streitigkeit beizulegen, kann dies gemäß Art. 37 der Charta dem Sicherheitsrat vorgelegt werden. Der Sicherheitsrat kann gemäß Kapitel VII der Charta Maßnahmen beschließen oder Empfehlungen abgeben, um dem Weltfrieden wieder herzustellen. Zu diesen Maßnahmen zählen nach Art. 41 UN-Charta beispielsweise Wirtschaftssanktionen, Embargos oder der Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Wenn die Maßnahmen nicht ausreichen sollten, können auch Streitkräfte eingesetzt werden (Art. 42 UN-Charta), die von den Mitgliedstaaten gestellt werden (Art. 43 UN-Charta). Diese Friedenseinsätze ermöglichen Friedensverhandlungen, in denen der Sicherheitsrat als Vermittler das Gespräch der Konfliktparteien unterstützt.
Ob der Sicherheitsrat am Ende den Konflikt tatsächlich beenden kann, hängt auch von dem Willen seiner Mitglieder ab. Ohne deren Zustimmung kann der Sicherheitsrat allein keinen Frieden verordnen.
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Jana Mortzeck ist Mitglied der DGVN und in verschiedenen Kreisen aktiv. Insbesondere ist sie Co-Vorsitzende der Jungen DGVN Nord und baut als solche die Regionalgruppe immer weiter aus. Vorher war sie unter anderem für den Social Media-Auftritt der Jungen DGVN Nord verantwortlich.