Besuch beim ITLOS mit der Jungen DGVN Hamburg

Mit der Jungen DGVN Nord waren wir am 09.12.2024 zu Besuch beim International Tribunal for the Law of the Sea (ITLOS) in Hamburg. Der ITLOS ist ein internationales Gericht, das auf Grundlage der United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) von 1982 errichtet wurde mit mittlerweile 170 Vertragsstaaten. Als selbstständige Organisation ist der Gerichtshof kein Organ der UN, aber im UN System tätig. Seine Zuständigkeit umfasst Streitigkeiten über die Interpretation und Anwendung der UNCLOS. Bei Streitigkeiten dieser Art kann ebenfalls der Internationale Gerichtshof angerufen oder ein Schiedsgericht eingerichtet werden.
 
Zu Beginn erhielten wir eine Einführung über die Arbeit des ITLOS. Zusammengesetzt ist der Gerichtshof aus 21 Richter:innen, die von den Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens für neun Jahre gewählt werden und beliebig oft wiedergewählt werden können. Dies führt dazu, dass Richter:innen teilweise über 20 Jahre Teil des Tribunals sind. Eine Nationalität darf auf der Richterbank nur einmal vertreten sein. Die gewählten Richter:innen repräsentieren die weltweiten Rechtssysteme und die geographische Verteilung, sodass immer eine vergleichbare Zahl von Richter:innen aus jeder Weltregion vertreten ist. Wenn eine Partei in einem Verfahren vor dem ITLOS keinen Richter hat, besteht die Möglichkeiten einen Richter ad hoc zu benennen, der wie die ständigen Richter:innen dann am Verfahren teilnimmt. Dauerhaft in Hamburg hält sich nur der Präsident auf, derzeit Richter Tomas Heidar aus Island. Ansonsten ist es üblich, dass die Richter:innen in ihrer Heimat leben und arbeiten und für die Verhandlungen nach Hamburg reisen.
 
Zum Schluss durften wir den Sitzungssaal besichtigen, in dem die Verhandlungen stattfinden. Bis heute wurden 33 Fälle vor dem ITLOS verhandelt. Die Entscheidungen des Tribunals sind für die Parteien bindend, soweit sie sich der UNCLOS unterworfen haben. Durchsetzen kann das Gericht die Entscheidungen allerdings nicht.
Einer der bekanntesten Fälle ist der Fall der Arctic Sunrise. Das Schiff, das unter niederländischer Flagge fuhr, wurde von Russland nach einer Protestaktion auf einer russischen Ölplattform festgesetzt. Sowohl die Niederlande als auch Russland sind Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens. Russland berief sich darauf, die Zuständigkeit des Gerichtshofs für verbindliche Entscheidungen in diesem Kontext nicht anzuerkennen und ein Schiedsverfahren nicht zu akzeptieren. Daher blieb eine russische Teilnahme an der Verhandlung aus. Diese wurde dennoch durchgeführt und zugunsten der Niederlande entschieden.
Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich, zur Teilnahme ist lediglich eine Anmeldung erforderlich.
 
Vielen Dank an Emily Stricker für die Organisation!

Von: Jana Mortzeck